Terms & Conditions

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SalesPlaybook AG
Badenerstrasse 114
CH-8952 Schlieren
Version 4.0, May 2025

1. Geltungsbereich
SalesPlaybook AG, Badenerstrasse 114, 8952 Schlieren, Schweiz ("SalesPlaybook") bietet verschiedene Dienstleistungen an, die Unternehmen ("Kunden") dabei unterstützen, ihren Sales-Prozess zu optimieren, ihre Mitarbeiter zu schulen und ihren Umsatz zu steigern.
Diese Nutzungsbedingungen ("Nutzungsbedingungen") gelten für sämtliche von SalesPlaybook angebotenen Dienstleistungen sowie den Zugang zu und die Nutzung der bereitgestellten Dokumente, Informationen und Programme (zusammen die "Dienstleistungen").
Ein Überblick über die angebotenen Dienstleistungen und spezifische Informationen über die Arbeitsweise von SalesPlaybook befinden sich auf https://www.thesalesplaybook.com/ ("Website"). Die Dienstleistungen sowie kommerzielle Details der Zusammenarbeit zwischen SalesPlaybook und dem Kunden werden in einem separaten Bestellformular (bspw. schriftliche Offerte oder, wo eine solche fehlt, in einer Vereinbarung in Textform) vereinbart ("Bestellformular").
Diese Nutzungsbedingungen bilden zusammen mit dem Bestellformular eine rechtsverbindliche Vereinbarung ("Vereinbarung") zwischen SalesPlaybook und dem Kunden.

2. Dienstleistungen
2.1. Leistungsbeschrieb

Die Dienstleistungen werden gemäss der im Bestellformular beschriebenen Leistungsbeschreibung erbracht. SalesPlaybook wendet branchenübliche Standards an und schuldet sorgfältiges Tätigwerden. Geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Leistungsbeschreibung berechtigen den Kunden nicht zur Nachbesserung, sofern der materielle Zweck der Dienstleistung weiterhin erfüllt wird.
Die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und in Textform als bindend vereinbart. Sollte SalesPlaybook die vereinbarte Leistung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erbringen können, wird SalesPlaybook eine angemessene Nachfrist gewährt, um die Leistung zu erbringen. Erfüllt SalesPlaybook diese Nachfrist nicht, kann der Kunde eine zweite angemessene Frist zur Nacherfüllung durch SalesPlaybook setzen und, wenn SalesPlaybook diese zweite Nachfrist nicht einhält, unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe, weiterhin die Erfüllung verlangen oder vom Vertrag hinsichtlich der nicht fristgerecht erbrachten Dienstleistungen zurücktreten. Im Falle des Rücktritts wird eine allfällige Vorauszahlung unverzüglich durch SalesPlaybook zurückerstattet.
Der Erfolg der vereinbarten Dienstleistungen hängt massgeblich von der aktiven und rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden ab, da eine reibungslose und effiziente Leistungserbringung nur durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit gewährleistet werden kann. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Vereinbarung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mitzuwirken. Der Kunde ist verpflichtet, SalesPlaybook alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien, Zugänge, Software, Daten sowie kompetente Arbeitskräfte und alles andere, was für die Erbringung der Dienstleistungen angemessenerweise erforderlich ist, zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, folgendes sicherzustellen:
die von SalesPlaybook geforderte kontinuierliche Zusammenarbeit während der Laufzeit der Dienstleistungen, einschliesslich der Erledigung von Aufträgen, der Vorbereitung und Teilnahme an Sitzungen und der rechtzeitigen Bereitstellung aller Unterlagen und Informationen sowie der Gewährung des erforderlichen Zugangs zum Unternehmen;
die aktive Mitarbeit und Unterstützung durch die Projektleiter und Teammitglieder des Kunden, einschliesslich der Beauftragung eines oder mehrerer qualifizierter Mitglieder des Senior Managements mit der entsprechenden Verantwortung für das Projekt, zur Überwachung und Bewertung der Angemessenheit der Ergebnisse der Dienstleistungen für die Zwecke des Kunden;
die rechtzeitige Entscheidungsfindung für die notwendigen Projektschritte, soweit erforderlich; und
die rechtzeitige Information über Ereignisse, die sich auf die Dienstleistungen auswirken können.
Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, SalesPlaybook unverzüglich über auftretende Fehler zu informieren und SalesPlaybook bei der Analyse und gegebenenfalls bei der Beseitigung von Fehlern und Störungen im erforderlichen Umfang zu unterstützen.

2.2 Berater

Die Beratungsdienstleistungen werden von durch SalesPlaybook geschulten Personen ("Berater") erbracht.
Vereinbaren SalesPlaybook und der Kunde, dass die Leistungen durch bestimmte Berater erbracht werden sollen, so kann SalesPlaybook die Berater nur nach vorheriger Ankündigung und aus sachlichen Gründen (z.B. Krankheit, Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mitarbeiters, Projektverzögerungen durch den Auftraggeber, etc.) austauschen.
Dem Kunden ist bekannt, dass SalesPlaybook seine Dienstleistungen teilweise unter Einsatz unabhängiger Berater aus seinem Pool unabhängiger Fachleute oder anderer Unterauftragnehmer erbringt. SalesPlaybook haftet gegenüber dem Kunden für seine Unterauftragnehmer wie für eigene Arbeitnehmer und stellt sicher, dass die Unterauftragnehmer an angemessene Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten gebunden sind.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Geltungsdauer der Vereinbarung und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der Vereinbarung keine Mitarbeiter oder Berater von SalesPlaybook direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen. Dies gilt auch für ehemalige Mitarbeiter oder Berater, die in den letzten 12 Monaten vor Beendigung der Vereinbarung für SalesPlaybook tätig waren. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von CHF 75'000 pro Fall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von der Einhaltung dieser Verpflichtung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, SalesPlaybook von jeglichen Verlusten, Schäden, Haftungen, Ansprüchen oder Forderungen, einschliesslich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten, freizustellen und schadlos zu halten, welche einer dritten Partei aufgrund von oder in Folge von der Verletzung dieses Abwerbeverbots entstehen.

2.3 Projektänderungen

Ein Projektänderungsantrag (Project Change Request, "PCR") ist ein Vorschlag in Textform, der vom Kunden eingereicht wird, um Änderungen oder Abweichungen von einem beliebigen Aspekt des vereinbarten Projektumfangs zu beantragen. Dies kann unter anderem Änderungen der Projektleistungen, des Zeitplans, des Budgets, der Ressourcen oder der Prozesse umfassen.
Alle PCRs müssen in Textform vom Kunden an den Berater übermittelt werden. Mündliche Anfragen werden nicht als gültig im Rahmen dieser Vereinbarung angesehen.
Nach Erhalt eines PCR bewertet der Berater die vorgeschlagenen Änderungen, um ihre Auswirkungen auf den Projektumfang, die zu erbringenden Leistungen, den Zeitplan, die Ressourcen und die Kosten zu bestimmen. Während dieses Bewertungszeitraums werden alle Beratungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt unterbrochen, bis der PCR vollständig geprüft wurde und alle damit verbundenen kommerziellen und vertraglichen Anpassungen vorgenommen wurden. Der Kunde erkennt an, dass alle Verzögerungen, die sich aus der Einreichung und Bewertung eines PCRs ergeben, in seiner alleinigen Verantwortung liegen.
Wenn der PCR zu Änderungen des Projektumfangs oder zu zusätzlicher Arbeit für den Berater führt, wird eine zusätzliche Gebühr fällig. Diese Gebühr beträgt nicht weniger als 10 % des ursprünglichen Projektpreises, es sei denn, beide Parteien haben in Textform etwas anderes vereinbart.
Jeder genehmigte PCR erfordert eine formelle Änderung der Vereinbarung. Die Änderung umfasst gegebenenfalls entsprechende Anpassungen des Projektplans, des Budgets, des Zeitplans oder der Ressourcen. Solche Änderungen treten erst in Kraft, wenn sie von beiden Parteien in Textform vereinbart wurden.

2.4 Zugriffsregelungen und Nutzungsbeschränkungen

SalesPlaybook behält sich das Recht vor, die Nutzung des Pakets der Arbeitssitzungen durch den Kunden zu regeln. Der Kunde darf sein Recht, die ihm zustehende Anzahl von Arbeitssitzungen zu buchen, nicht missbrauchen, indem er, nach alleiniger Meinung von SalesPlaybook, übermässige Buchungen vornimmt.
Wenn der Kunde wiederholt Arbeitssitzungen bucht und bei den Arbeitssitzungen nicht anwesend ist oder diese storniert, ohne SalesPlaybook 48 Stunden vorher darüber zu informieren, kann SalesPlaybook nach eigenem Ermessen den Kunden daran hindern, weitere Buchungen vorzunehmen oder die Anzahl der Buchungen pro Zeitraum beschränken. Derartige Nutzungsbeschränkungen werden nicht ohne eine 14-tägige Vorankündigung an den Kunden verhängt. Wenn der Kunde seine Nutzung des Arbeitssitzungspakets nicht korrigiert, kann SalesPlaybook das Arbeitssitzungspaket mit sofortiger Wirkung kündigen.

2.5 Änderungen der Nutzungsbedinungen

SalesPlaybook behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen (einschliesslich der geltenden wiederkehrenden Gebühren) sowie die angebotenen Dienstleistungen oder Teile davon jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, zu verbessern oder vorübergehend bzw. dauerhaft einzustellen.
SalesPlaybook informiert die Kunden mindestens 30 Tage im Voraus auf elektronischem Wege über wesentliche Änderungen.
Bei Dienstleistungen ohne feste Laufzeit gilt: Die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen nach Inkrafttreten von Änderungen wird als Zustimmung des Kunden zu den Änderungen betrachtet. Ist der Kunde mit wesentlichen Änderungen (einschliesslich Gebührenänderungen) nicht einverstanden, hat er das Recht, die Vereinbarung innerhalb der dreissigtägigen Frist nach Mitteilung oder Veröffentlichung der Änderung zu kündigen. Die Kündigung wird am geplanten Datum des Inkrafttretens der Änderung wirksam.
Bei Änderungen der Nutzungsbedingungen während einer festen Laufzeit gemäss Bestellformular, kann der Kunde den Änderungen innerhalb eines Monats nach Mitteilung oder Veröffentlichung widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die bei Unterzeichnung des Bestellformulars gültigen Nutzungsbedingungen bis zum Ende der im Bestellformular vereinbarten Laufzeit weiter.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist allein für die Richtigkeit und Genauigkeit der Informationen, Unterlagen und Zugänge verantwortlich. Verzögert sich die Erbringung der Dienstleistungen nach dieser Vereinbarung durch die Nichteinhaltung von Mitwirkungspflichten des Kunden oder durch andere vom Kunden zu vertretende Umstände, so hat der Kunde die entstehenden Nachteile und Mehrkosten zu tragen. Insbesondere wenn der Kunde Arbeitssitzungen versäumt oder absagt oder unvorbereitet erscheint, gilt die Arbeitssitzung oder das Arbeitsergebnis als erbracht.
Der Kunde ist verpflichtet, SalesPlaybook unverzüglich über alle in seiner Betriebssphäre liegenden Umstände zu unterrichten, die die Erbringung der Dienstleistungen gefährden oder für sie von Bedeutung sein können, sowie über alle Missbräuche oder Verdachtsfälle von Missbräuchen der Dienstleistungen.
Der Kunde verpflichtet sich:
Sicherheitsvorkehrungen der Dienstleistungen nicht zu umgehen oder zu versuchen, diese zu umgehen;
die Dienstleistungen nicht auf ungesetzliche oder betrügerische Weise oder zu ungesetzlichen oder betrügerischen Zwecken oder mit entsprechenden Wirkungen zu nutzen;
nicht über ein automatisiertes System auf die Dienstleistungen zuzugreifen oder Massnahmen zu ergreifen, die eine unangemessene Belastung der Infrastruktur von SalesPlaybook darstellen;
nicht die Massnahmen zu umgehen, die SalesPlaybook zur Verhinderung oder Einschränkung des Zugriffs auf den Dienst oder dessen Nutzung ergreifen kann.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SalesPlaybook:
keine Dokumente, Informationen, Texte, Grafiken, Bilder, Software, die er von den Dienstleistungen oder einem anderen Teil der Dienstleistungen erhalten hat, kopieren, modifizieren, verbreiten, reproduzieren, übersetzen, auseinandernehmen oder in irgendeiner anderen Weise verwenden wird;
keine abgeleiteten Werke erstellen wird, die auf der Gesamtheit oder einem Teil der Dienstleistungen oder eines im Dienst verfügbaren Inhalts basieren.

4. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen oder erlangten Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind ("vertrauliche Informationen"), geheim zu halten. Dies umfasst insbesondere Informationen über Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten, Preise, Konditionen, Know-how, Erfindungen, Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, Marketingpläne und Finanzdaten.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen,
die der empfangenden Partei bereits vor dem Abschluss dieses Vertrages bekannt waren;
die der empfangenden Partei nachträglich von einem Dritten ohne Verstoss gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung bekannt werden;
die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die offenlegende Partei dies zu vertreten hat;
die von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden;
die aufgrund einer behördlichen Anordnung oder einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen. In diesem Fall wird die offenlegende Partei die andere Partei unverzüglich informieren, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Parteien werden vertrauliche Informationen mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie für den Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen aufwenden, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt. Sie werden vertrauliche Informationen nur an diejenigen Mitarbeiter und Berater weitergeben, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen dieses Vertrages benötigen und die ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.

5. Datenschutz

SalesPlaybook bearbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Dienstleistungserbringung gemäss Auftragsverarbeitungsvertrag, der unter [Link] verfügbar ist und einen verbindlichen Bestandteil dieser Vereinbarung darstellt. SalesPlaybook schützt die erhobenen personenbezogenen Daten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen und in Übereinstimmung mit den in der Schweiz und der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetzen.
Der Kunde ermächtigt SalesPlaybook, für die Erfüllung der Vereinbarung relevante Daten zu nutzen, zu verarbeiten und zu speichern sowie anonymisierte Daten zur Verbesserung seiner Dienstleistungen oder zu Analysezwecken zu verwenden.

6. Geistiges Eigentum

Jede Partei behält alle Rechte, Titel und Anteile an ihrem eigenen geistigen Eigentum, einschliesslich aller Urheberrechte, Erfindungen, Marken, Designs, Domainnamen, Know-How, Geschäftsgeheimnisse, Daten und anderer immaterieller Eigentumsrechte ("IP-Rechte"). Alle IP-Rechte an den Dienstleistungen oder an Teilen daran verbleiben bei SalesPlaybook.
Soweit anwendbar und nur soweit erforderlich, wird dem Kunden ein begrenztes, widerrufliches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht auf Zugang zu den Dienstleistungen und deren Nutzung in Übereinstimmung mit der Vereinbarung gewährt.
Jede andere Nutzung der Dienstleistungen, insbesondere das Kopieren, Verbreiten, Anzeigen, Vervielfältigen, Erstellen abgeleiteter Werke oder die Kommerzialisierung der verfügbaren Inhalte oder eines Teils davon, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SalesPlaybook strengstens untersagt.
Das systematische Abrufen von Inhalten aus den Dienstleistungen oder der Website zu irgendeinem Zweck ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung ist strengstens untersagt.
SalesPlaybook ist unwiderruflich berechtigt, Feedback des Kunden ohne Weiteres zur Verbesserung seiner Dienstleistungen zu verwenden.

7. Zahlungsbedingungen und Gebühren

SalesPlaybook stellt den Kunden Projektpauschalen, wiederkehrende Gebühren, Zeit- und Materialaufwand und Spesen (zusammen "Gebühren") in Rechnung.  Vereinbarte monats- oder quartalsweise Zahlungen gelten als wiederkehrende Gebühren. Die jeweils anwendbaren Gebührenarten werden im Bestellformular vereinbart.
Sofern im Bestellformular nicht anders vereinbart, werden Projektpauschalen und wiederkehrende Gebühren vorab in Rechnung gestellt. Zeit- und Materialaufwand sowie Spesen werden monatlich verrechnet, wobei SalesPlaybook auch einen Kostenvorschuss verlangen kann. Spesen beinhalten Reise- und Übernachtungskosten, Reisezeit wird zu den anwendbaren Stundensätzen verrechnet. Sofern kein anderer Stundensatz vereinbart wurde, wird Reisezeit zu einem Stundensatz von 125 CHF/h verrechnet. Sämtliche Rechnungen sind innert 10 Tagen fällig. Bei verspäteten Zahlungen wird ein Zinssatz von 5% p.a. erhoben. Alle Gebühren verstehen sich in CHF und exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Falls der Kunde die vereinbarten Gebühren nicht bezahlt, kann SalesPlaybook die Erbringung seiner Dienstleistungen aussetzen. Der Kunde bleibt auch während einer Sistierung für alle anfallenden Kosten und Gebühren haftbar.
Zahlungen erfolgen über die von SalesPlaybook bereitgestellten Zahlungsmethoden.
Soweit gesetzlich zulässig, sind sämtliche Gebühren nicht erstattungsfähig.
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Kunden (i) werden bereits bezahlte wiederkehrende Gebühren nicht zurückerstattet, (ii) sind noch nicht bezahlte wiederkehrende Gebühren für die verbleibende Vertragslaufzeit in voller Höhe zu entrichten, (iii) sind noch nicht bezahlte Projektpauschalen gemäss dem Projektfortschritt zu bezahlen und (iv) Zeit- und Materialaufwand sowie Spesen werden bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung in Rechnung gestellt.

8. Gewährleistungen und Zusicherungen

Der Kunde erkennt an, dass die Dienstleistungen "as is" und "as available" zur Verfügung gestellt werden, und dass SalesPlaybook keine Gewährleistungen oder Zusicherungen jeglicher Art in Bezug auf die Dienstleistungen oder die darin enthaltenen Informationen und Materialien abgibt. SalesPlaybook stellt dem Kunden die Dienstleistungen zur Verfügung und wendet bei der Erbringung der Dienstleistungen angemessene Sorgfalt und Sachkenntnis an.
SalesPlaybook gewährleistet nicht, dass die Dienstleistungen fehlerfrei sind und ohne Unterbrechung oder Störung funktionieren werden. SalesPlaybook kann nach eigenem Ermessen Wartungsarbeiten oder Verbesserungen an den Dienstleistungen und seiner Infrastruktur vornehmen, und der Kunde anerkennt, dass dies gelegentlich zu vorübergehenden Verzögerungen und Unterbrechungen führen kann. Soweit dies angemessen und möglich ist, wird SalesPlaybook den Kunden im Voraus über mögliche Unterbrechungen informieren. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen.

9. Haftung und Schadloshaltung

SalesPlaybook haftet dem Kunden gegenüber in vollem Umfang für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von SalesPlaybook resultieren.
In allen anderen Fällen ist die Haftung von SalesPlaybook im Rahmen der Vereinbarung in dem nach geltendem Recht maximal zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Keine der Parteien haftet für Verstösse gegen diese Vereinbarung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), die auf Umstände zurückzuführen sind, welche sich der Kontrolle der Parteien entziehen (höhere Gewalt).

10. Marketing

SalesPlaybook ist berechtigt, den Namen des Kunden, dessen Logo und eine kurze Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen zu Werbezwecken auf der Website und in anderen Marketing- oder Investitionsunterlagen zu verwenden. Jede andere Verwendung bedarf der vorherigen Einwilligung des Kunden.

11. Laufzeit und Kündigung

Die Vereinbarung tritt mit dem Vertragsschluss in Kraft und bleibt so lange in Kraft, wie dies ausdrücklich vereinbart wurde. Wird keine bestimmte Laufzeit vereinbart, bleibt die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit in Kraft. Vereinbarungen mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats durch eine Mitteilung per E-Mail gekündigt werden. Vereinbarungen mit bestimmter, wiederkehrender Laufzeit und automatischer Vertragsverlängerung (wie beispielsweise monatliche oder quartalsweise wiederkehrende Dienstleistungsbudgets) können von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit durch eine Mitteilung per E-Mail gekündigt werden.
Sofern SalesPlaybook unberechtigterweise oder ohne wichtigen Grund oder der Kunde aus wichtigem Grund eine Vereinbarung während der Projektlaufzeit kündet, ist der Kunde berechtigt, eine anteilige Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren zu fordern. Die Rückerstattung erfolgt pro-rata temporis und wird auf Grundlage der verbleibenden Laufzeit des Projekts berechnet. Gebühren für bereits erbrachte Leistungen oder nicht erstattungsfähige Drittanbieter-Kosten sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.
Eine Kündigung berührt nicht die Rechte, Pflichten oder Verbindlichkeiten einer der beiden Parteien, die vor der Kündigung entstanden sind oder die über die Kündigung hinaus wirksam bleiben sollen.

12. Verschiedenes

Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen SalesPlaybook und dem Kunden dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen.  
Jede Abweichung von den Nutzungsbedingungen im Bestellformular oder weiteren Dokumenten, die in den Nutzungsbedingungen nicht vorgesehen ist, erfordert einen ausdrücklichen Verweis auf die geänderte Klausel der Nutzungsbedingungen. Allgemeine Nutzungsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden von SalesPlaybook ausdrücklich anerkannt.
Mitteilungen: Mitteilungen müssen in Textform erfolgen und sind zu übermitteln:
Zu Händen von SalesPlaybook: per E-Mail an: legal@thesalesplaybook.io;
Zu Händen des Kunden: per E-Mail an die letzte vom Kunden zu diesem Zweck angegebene E-Mail-Adresse. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die zur Verfügung gestellten Kontaktinformationen aktuell zu halten.
Keine Abtretung: Der Kunde darf seine Rechte, Verpflichtungen oder Ansprüche aus der Vereinbarung nicht ohne die vorherige Einwilligung von SalesPlaybook abtreten.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung (ganz oder teilweise) für rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese Nutzungsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Das ordentliche Gericht am Sitz von SalesPlaybook ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen.
Links: Die Dienstleistungen können Inhalte Dritter oder Links zu Websites Dritter enthalten. SalesPlaybook übernimmt keine Verantwortung und gibt keine Garantien oder Zusicherungen ab in Bezug auf Inhalte oder Websites Dritter, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Korrektheit, den Gegenstand, die Qualität oder die Aktualität.